Festordnung
- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Bei Ankunft bitten wir um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro.
- Den Anweisungen der Festleitung, Ordner, Zugführer und Feuerwehr ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Der Veranstalter übernimmt für Unfälle jeglicher Art (auch Privatpersonen gegenüber!!) keine Haftung.
- Bei Schäden jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor.
- Für Schäden, Einbruch und Diebstahl bei parkenden Fahrzeugen und für die Benutzung der
- Parkplätzen wird nicht gehaftet.
- Jeder Verein ist für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich.
- Jeder Verein ist für seine Mitglieder selbst verantwortlich.
- Jeder Verein bringt seinen „Taferlbua“ selbst mit.
- Das Taferlstehlen zählt nur als Brauchtum und wird geduldet, wenn die Aktion einwandfrei und ohne Beschädigung fremden Eigentums abläuft
- Das Taferl des Gastgebers und des Patenvereins darf nicht gestohlen werden
- Während des Gottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.
- Sollte der Gottesdienst wegen schlechter Witterung nicht im Freien gefeiert werden können, wird er ins Zelt verlegt.
- Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken und Biertischen wird der entstandene Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt. (50,– € pro Bank / 100,– € pro Tisch)
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters.
- Der Veranstalter und der Ordnungsdienst sind berechtigt, im Rahmen des Jugendschutzes, Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Mit der Anmeldung erkennen die Vereine die Festbestimmungen an.
- Das Mitführen sowie der Verkauf von eigenen Getränken ist untersagt.
- Aus Rücksicht auf unsere Kapellen und Künstler sind mobile Musikanlagen verboten.
- Dem Kath. Burschenverein Isarlust Mintraching e.V. bleiben Änderungen an den Veranstaltungsbestimmungen vorbehalten. Die aktuellste Version ist jederzeit auf der Website „www.kbim.bayern“ zu finden.